Diskussion um Sondervermögen
Grüne wollen Reform der Schuldenbremse – Merz „wird mit uns reden müssen“

In der Debatte über ein neues kreditfinanziertes Sondervermögen für die Bundeswehr beharren die Grünen auf einer generellen Reform der Schuldenbremse. „Warum sollte ich denn akzeptieren, dass wir allein über Sicherheit sprechen, wenn die gesamte deutsche Wirtschaft verlangt, dass die Schuldenbremse auch für die Wirtschaft reformiert wird?“, sagte Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag mit Blick auf mögliche Gespräche mit Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU).
„Wer es ernst meint, dass wir diesen Wirtschaftsstandort sichern wollen, und wir Grünen wollen das“, müsse eine Reform der Schuldenbremse so ausgestalten, „dass sie auch Investitionen in die Wirtschaft, Investitionen in unsere Infrastruktur und Investitionen in den Klimaschutz ermöglicht“, so die Co-Fraktionschefin.
Dröge sagte, sie halte es für besser, die Reform der Schuldenbremse nicht über Sondervermögen zu lösen. Stattdessen sollten Investitionen aus der Schuldenbremse herausgenommen werden, denn alles immer über Sondervermögen zu lösen, sei doch am Ende eine unehrliche Diskussion. Es gehe um Bildung, Klimaschutz, Infrastruktur und Wirtschaft. In all diesen Bereichen gebe es Handlungsbedarf.
Für eine Reform der Schuldenbremse oder ein weiteres Sondervermögen benötige Merz im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit und damit auch die Grünen. „Aber wer mit uns redet, der wird mit uns reden müssen.“ Da könne man „Friedrich Merz nur sagen: Willkommen in der Realität, das ist Demokratie“.
Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann (Grüne) zeigte sich offen für Überlegungen, den Bundestag noch in alter Zusammensetzung in einer Sondersitzung eine Reform der Schuldenbremse beschließen zu lassen. Dies wäre nach ihren Worten keine unproblematische Entscheidung nach der Neuwahl des Bundestags am Sonntag.
Wenn es dazu komme, müssten das in erster Linie CDU und CSU mit Friedrich Merz an der Spitze verantworten: „Er ist sehenden Auges in diese Situation hineingelaufen.“ Im neuen Bundestag ist derzeit keine Zweidrittelmehrheit in Sicht, die für eine Grundgesetzänderung zugunsten deutlich höherer Verteidigungsausgaben erforderlich wäre. (sk/reuters)
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