Ein Bundesgericht blockiert auf Klageerhebung von zwölf demokratischen Generalstaatsanwälten die gesetzliche Grundlage der neuen Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. Die Regierung kündigte Berufung an.
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US-Präsident Donald Trump bei der Ankündigung von Handelsmaßnahmen unter dem Motto „Amerika wieder wohlhabend machen“ im Rosengarten des Weißen Hauses am 2. April 2025.
Der Zollstreit der US-Regierung mit anderen Ländern, insbesondere auch mit China und der Europäischen Union, bekommt eine weitere Facette – allerdings interner Art.
Am 28. Mai erklärte ein Bundesgericht, so berichtet die Epoch Times USA, dass der amtierende 47. US-Präsident Donald Trump mit der Ausrufung des nationalen Notstands Anfang des Jahres – der rechtlichen Basis der umfassenden Zollpolitik – seine Befugnisse überschritten hätte.
Das Weiße Haus will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte dies scheitern, wird die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) angewiesen, die Erhebung der betroffenen Zölle einzustellen, erklärte John Leonard, ein ehemaliger hochrangiger Beamter der CBP gegenüber der BBC.
Paul Ashworth von Capital Economics geht davon aus, dass das Urteil „offensichtlich die Bemühungen der Trump-Regierung, während der 90-tägigen Aussetzung der Zölle rasch Handelsabkommen abzuschließen, durcheinanderbringen“ werde.
Gericht sieht Zölle nicht mit Wirtschaftsnotstandsgesetz vereinbar
Wie der US Court of International Trade in New York in seinem Urteil erklärte, lege das Gericht den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA, dt.: Gesetz über internationale wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) nicht dahingehend aus, dass der Präsident die „Befugnis habe, unbegrenzte Zölle auf Waren aus nahezu allen Ländern der Welt zu erheben“.
Weiter heißt es in dem Urteil: „Die Verfassung überträgt dem Kongress die ausschließliche Befugnis, ‚Steuern, Zölle, Abgaben und Verbrauchsteuern festzulegen und einzuziehen‘ und ‚den Handel mit dem Ausland zu regeln‘.“
Das von Trump als Rechtsbasis genutzte US-amerikanische Gesetz von 1977 (Jimmy Carter) verleiht dem Präsidenten weitreichende Vollmachten, um bei nationalen Notständen im Zusammenhang mit Bedrohungen durch ausländische Mächte oder internationale Wirtschaftsbeziehungen wirtschaftliche Sanktionen zu verhängen.
„Das IEEPA verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse zur Kontrolle wirtschaftlicher Transaktionen. Trotz dieser weitreichenden Befugnisse hatte der Kongress bis 2023 nie versucht, einen nationalen Notstand unter Berufung auf das IEEPA zu beenden“, heißt es auf der Internetseite des US-Kongresses. Mehrfach sei der Präsident sogar vom Kongress angewiesen worden, die IEEPA-Befugnisse zur Verhängung von Sanktionen zu nutzen.
Zwölf demokratische Generalstaatsanwälte gegen die Regierung
Am 23. April verklagten zwölf der 50 US-Bundesstaaten die Trump-Regierung vor dem US-amerikanischen Gerichtshof für internationalen Handel unter anderem mit dem Argument, dass die von Präsident Donald Trump Anfang April eingeführte Zollpolitik eher seinen „Launen als der vernünftigen Ausübung rechtmäßiger Autorität“ unterliege.
Präsident Donald Trump hält am 2. April 2025 im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington eine Rede zu gegenseitigen Zöllen auf der Veranstaltung „Make America Wealthy Again“ („Macht Amerika wieder wohlhabend“).
Foto: Brendan Smialowski/AFP via Getty Images
Der Fall wird von der demokratischen Politikerin und Generalstaatsanwältin von Arizona, Kris Mayes, und dem demokratischen Politiker und Generalstaatsanwalt von Oregon, Dan Rayfield, geführt. Weitere demokratische Generalstaatsanwälte aus Colorado, Connecticut, Delaware, Illinois, Maine, Minnesota, Nevada, New Mexico, New York und Vermont hätten sich der Klage angeschlossen. The Epoch Times berichtete.
Als Angeklagte werden Trump, das Heimatschutzministerium, dessen Ministerin Kristi Noem, der amtierende Kommissar des Zoll- und Grenzschutzes Peter Flores und die US-Regierung genannt.
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Durchgreifen im Notfall oder ausufernde Executive
Nach der Anklageerhebung widmete sich das Gericht den Argumenten der Trump-Regierung sowie einer ebenfalls klagenden Gruppe kleiner Unternehmen, die Waren aus Ländern importieren, die von den Zöllen betroffen sind – und das Inkrafttreten der globalen Zölle des US-Präsidenten zu verhindern versuchen.
Der Anwalt des Justizministeriums, Eric Hamilton, erklärte zudem, dass der International Emergency Economic Powers Act dem Präsidenten nicht nur erlaube, Zölle zu verhängen, sondern auch, dass seine Entscheidung nicht von einem Gericht überprüft werden könne.
Jeffrey Schwab, Anwalt für die Unternehmen, behauptete hingegen, dass Präsident Trump eine beispiellose Ausweitung der Exekutivgewalt vorgenommen habe. Die kleinen Unternehmen bestreiten zudem, dass es tatsächlich einen Notfall gebe und dass die USA schon seit Langem Handelsdefizite gegenüber anderen Ländern hätten.
Eine Frage von Chaos und Ordnung?
Die Generalstaatsanwälte der zwölf Bundesstaaten bezeichneten Trumps Durchführungsverordnung als willkürlich und schrieben: „Indem der Präsident die Autorität beansprucht, aus jedem beliebigen Grund, der ihm passt, um den Notstand auszurufen, enorme und sich ständig ändernde Zölle auf alle Waren zu erheben, die in die Vereinigten Staaten eingeführt werden, hat er die verfassungsmäßige Ordnung auf den Kopf gestellt und Chaos über die amerikanische Wirtschaft gebracht.“
Donald Trump hatte bei der Ankündigung der globalen Zölle am 2. April erklärt: „Große und anhaltende jährliche Handelsdefizite der USA haben zu einer Aushöhlung unserer Produktionsbasis geführt, unsere Fähigkeit zur Skalierung unserer fortschrittlichen inländischen Produktionskapazitäten beeinträchtigt, wichtige Lieferketten untergraben und unsere rüstungsindustrielle Basis von ausländischen Gegnern abhängig gemacht.“
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Steffen Munter – Journalist und Autor. Er schreibt mit gesundem Menschenverstand über deutsche und internationale Politik, China und gesellschaftliche Entwicklungen.