Logo Epoch Times
Bericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD

Merz gegen AfD-Verbotsantrag: Das „riecht nach politischer Konkurrentenbeseitigung“

Friedrich Merz kritisiert den Umgang seiner Vorgängerregierung mit dem AfD-Bericht des Verfassungsschutzes. Ein AfD-Verbotsverfahren – für das Grünen-Chef Felix Banaszak kämpft – sieht er skeptisch.

top-article-image

Friedrich Merz will abwarten, wie das Innenministerium den AfD-Bericht bewertet.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 3 Min.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist skeptisch gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren. Das rieche ihm „zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“, sagte er der „Zeit“.
„Aggressiv kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden“, so der Kanzler. „Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat. Das ist eine klassische Aufgabe der Exekutive.“
Merz kritisierte den Umgang der Vorgängerregierung mit dem Bericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD scharf. Er sei „nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens“, sagt der Bundeskanzler. „Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlusssache eingestuft ist.“

Merz wartet auf Bewertung des Innenministeriums

Merz weiter: „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Dies werde „einige Wochen und Monate dauern“.
Zur Frage, wie er seine eigene Rolle gestalten will, sagt Merz: „Landesvater – das klingt beruhigend, hat aber auch etwas Behäbiges. Das ist nicht mein Bild. Diese Bundesregierung arbeitet für alle 84 Millionen Menschen der Bundesrepublik Deutschland, das ist meine Botschaft.“
Er sei „nicht in erster Linie CDU-Vorsitzender, der zwischendurch mal im Kanzleramt vorbeischaut“, sondern er sei der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, der hin und wieder auch in seiner Parteizentrale vorbeischaue, sagte Merz der „Zeit“.
Eine Wahl von AfD-Abgeordneten zu Ausschussvorsitzenden im Bundestag lehnte Merz Anfang Mai klar ab, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz sich geäußert hatte. „Spätestens seit dem letzten Wochenende ist es auch für mich unvorstellbar, dass Abgeordnete im Deutschen Bundestag AfD-Abgeordnete zu Ausschussvorsitzenden wählen“, sagte er nach einer Unionsfraktionssitzung in Berlin.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann steht einem möglichen AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. Ein solches Verfahren halte er für „politisch hochgradig gefährlich“, sagte er der „Welt am Sonntag“. „Alle namhaften Rechtsexperten sagen, dass ein solches Verfahren nach jetziger Sachlage sehr schwierig sein würde und der Ausgang ungewiss.“
Grünen-Chef Felix Banaszak kämpft für ein AfD-Verbotsverfahren und kritisiert die zunehmende Normalisierung in der politischen Debatte und im Umgang mit der Partei.

Spahn: Union und SPD ziehen gemeinsam Schlussfolgerungen

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte, man nehme den Bericht des Verfassungsschutzes sehr ernst. „Wir haben miteinander vereinbart in der Union, aber auch in der Koalition, dass wir ihn sorgfältig auswerten werden, dass wir dann gemeinsam Schlussfolgerungen daraus ziehen werden.“
Daraus folge für Union und SPD, dass es keine Empfehlung geben werde, AfD-Politiker zur Ausschussvorsitzenden zu wählen. In all diesen Fragen werde sich die Union eng mit der SPD abstimmen.
Vor seiner Nominierung zum Fraktionschef hatte Spahn sich noch dafür ausgesprochen, mit der AfD im Parlamentsbetrieb so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien auch. Später sagte er auf Nachfrage, der Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz habe „die Lage nochmal verändert“.
(dpa/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

OSZAR »