Positive Neuigkeiten
Der Juni bringt einige Veränderungen – nicht nur den Sommer
Ob gesetzliche Neuerungen bei den Handyakkus, vereinfachter Anbieterwechsel beim Strom oder ein neuer Gedenktag – der Juni bringt einige Änderungen.

Menschen sitzen im Berliner Mauerpark. (Symbolbild)
Foto: iStock/Giulio_dgr
Im Juni gibt es einige Neuerungen und Termine. Von Handyakkus, Stromverträgen und Mutterschutz, über Onlinebarrieren, Campinggas, bis zum Bundeshaushalt und einem neuen Gedenktag der patriotischen Art.
Neue EU-Vorgabe gegen schlappe Handyakkus
Eine Änderung betrifft die wichtigen täglichen Begleiter Handy und Tablet. Ab dem 20. Juni gelten neue Vorgaben der EU für die Akkus der technischen Alltagshelfer. Nach 800 Ladezyklen müssen neu auf den Markt gebrachte Handys immer noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen und ein Energieeffizienzlabel tragen (EPREL).
Zudem gilt: Hersteller müssen nach Verkaufsstopp eines Modells noch sieben Jahre lang Ersatzteile liefern können und das Betriebssystem fünf Jahre lang aktualisieren.

Am Handy. (Symbolbild)
Foto: fizkes/iStock
Schneller Strom nach Anbieterwechsel
Eine auf der EU-Richtlinie 2019/944 basierende neue Regelung in Deutschland verpflichtet ab dem 6. Juni die Stromanbieter, die technische Umstellung beim Wechsel innerhalb von werktags 24 Stunden vorzunehmen.
Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und vertragliche Details wie Boni bleiben davon unberührt. Die Änderung betrifft lediglich die technischen Verzögerungen beim Anbieterwechsel, die manchmal Tage oder Wochen dauern können und durch die oft teure Ersatzversorgung durch den Grundversorger (z. B. Stadtwerke) überbrückt werden müssen.
Praktischer Vorteil Nummer zwei ist ein größerer Wettbewerb unter den Anbietern, was für Kunden wiederum bessere Konditionen bedeuten könnte. Zur Nutzung der 24-Stunden-Regelung muss die auf der Stromrechnung ausgewiesene Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) übermittelt werden. Neu auch: Keine rückwirkende An- oder Abmeldung mehr bei Umzügen.
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Eine wichtige Änderung für Frauen ab 1. Juni bei Fehlgeburten: Mussten sich betroffene Frauen bislang bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche selbst um eine Krankschreibung bemühen, gilt nun:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche auf sechs Wochen und ab der 20. Woche auf acht Wochen. Info: Statistisch gesehen geschehen rund 85 Prozent aller Fehlgeburten in den ersten 12 Schwangerschaftswochen.
Barrierefreiheit für alle
Onlinehändler, Banken, Mobilitätsanbieter (auch Fahrkartenautomaten) und andere digitale Dienstleister müssen ihre Apps und Webseiten ab dem 28. Juni barrierefrei gestalten – also Menschen mit Behinderung ermöglichen, die Angebote selbstständig und ohne besondere Erschwernis zu nutzen.
Die Neuerung kommt auch älteren Menschen zugute, Menschen nach OPs oder Unfällen und allen anderen auch, denen Textalternativen für Bilder, Untertitel unter Videos, einfache Navigation, Tastaturbedienbarkeit oder guter Farbkontrast und Schriftgröße wichtig sind. Ausnahme: Kleinunternehmen bis neun Mitarbeiter, maximal 2 Millionen Euro Umsatz.
Separater Check für mobile Gasanlagen
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen wurden bislang zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Ab Juni gilt eine separate Überprüfung durch Sachverständige mit G607-Zertifizierung. Stichtag zum Check für alle: 19. Juni – sonst drohen Bußgelder.
Die Abnahme gilt zwei Jahre und soll zum einen mehr Sicherheit durch die Fachprüfung bringen, zum anderen mehr Flexibilität für die Camper durch die Trennung von der HU – praktisch für abgemeldete Wohnwagen auf einem Campingplatz. Denn: Nutzung ja, Straßenverkehr nein.
Haushalt & Veteranen
Was steht sonst so an? Der erste Haushaltsentwurf 2025 von Lars Klingbeil (SPD). Dieser soll vom Bundesfinanzminister am 25. Juni dem Bundeskabinett zur Beratung vorgelegt werden. Die Verabschiedung soll aber erst im September nach der Sommerpause erfolgen.
Am 15. Juni soll es erstmals einen Nationalen Veteranentag – zu Ehren aller aktiven und ehrenhaft entlassenen ehemaligen Bundeswehrsoldaten.
Die deutsche Definition ist breiter aufgestellt als das internationale Verständnis, wie in Frankreich, Großbritannien und den USA, wonach ein Veteran im Auslandseinsatz oder im Krieg gedient hat. Info: „veteranus“ (lat.) – altgedient.

Steffen Munter – Journalist und Autor. Er schreibt mit gesundem Menschenverstand über deutsche und internationale Politik, China und gesellschaftliche Entwicklungen.
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