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Deutschland mit anderem System

US-Behörde will CO₂-Grenzwerte für fossile Kraftwerke aufheben

Eine Klimaregelung für Kohle- und Gaskraftwerke aus der Biden-Ära soll gestoppt werden. Die Regelung hätte drastische CO₂-Emissionssenkungen für Kohle- und Gaskraftwerke vorgeschrieben. In Deutschland gibt es eine andere Regelung.

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Fort Martin Power Station – ein Kohlekraftwerk im US-Bundesstaat West Virginia.

Foto: BackyardProduction/iStock

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Lesedauer: 6 Min.

Die US-Umweltschutzbehörde EPA will die Obergrenzen für CO₂-Emissionen von Kohle- und Erdgaskraftwerken in den Vereinigten Staaten aufheben.
Ein EPA-Sprecher teilte The Epoch Times mit, dass die Behörde seit März die Emissionsvorschriften der Biden-Regierung für Kraftwerke überdenkt. Diese Regelungen werden gemeinhin als „Clean Power Plan 2.0“ bezeichnet.

Schwächung der US-Stromerzeugung?

Dieser Clean Power Plan ist der dritte große Versuch der EPA, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken zu regulieren. Er folgte dem ursprünglichen Clean Power Plan der Obama-Regierung, der Kraftwerke zur Umstellung auf kohlenstoffarme Stromquellen verpflichtete.
Viele haben Bedenken geäußert, dass die Ersatzregelung der letzten Regierung ähnlich weitreichend ist und einen Versuch darstellt, die bezahlbare und zuverlässige Stromerzeugung in den USA zu unterbinden. Das würde „zu Preissteigerungen für US-amerikanische Familien und einer erhöhten Abhängigkeit des Landes von ausländischen Energiequellen führen“, so der EPA-Sprecher. „Im Rahmen dieser Überprüfung erarbeitet die EPA einen Regelungsentwurf.“
Der Sprecher gab keine weiteren Details zum Entwurf bekannt. Allerdings sagte er, dass er nach einer behördenübergreifenden Prüfung veröffentlicht werde.
„Präsident Trump hat versprochen, den Clean Power Plan in seiner ersten Amtszeit zu kippen, und wir bauen jetzt weiter auf diesen Fortschritten auf“, zitierte der Sprecher den EPA-Administrator Lee Zeldin. „Wir wollen sicherstellen, dass die Behörde die Rechtsstaatlichkeit achtet und gleichzeitig allen Amerikanern Zugang zu zuverlässiger und erschwinglicher Energie gewährleistet.“
Die erste Regelung der Trump-Regierung für bezahlbare saubere Energie (Affordable Clean Energy, ACE) hob die Regelung aus der Obama-Ära offiziell auf und ersetzte sie.

CO₂-Reduzierung von mindestens 90 Prozent

Das Bundesberufungsgericht des Bezirks Columbia hatte die ACE-Regelung im Januar 2021, am letzten Tag der ersten Amtszeit von Trump, für ungültig erklärt. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil im Jahr 2022 aufgehoben. Dieser entschied, dass die EPA gemäß dem Clean Air Act nicht befugt sei, den Obama Clean Power Plan in seiner ursprünglichen Form umzusetzen.
Die Trump-EPA will die Regelung aus der Biden-Ära, die offiziell als „Reg. 2060-AV09“ bekannt ist, jetzt ersetzen. Diese Regelung wurde Anfang 2024 endgültig verabschiedet. Sie schreibt vor, dass bestehende Kohlekraftwerke ihre CO₂-Emissionen um 90 Prozent reduzieren müssen. Nur so dürften sie über 2039 hinaus weiterbetrieben werden. Für neu gebaute Erdgaskraftwerke legt sie noch strengere Grenzwerte fest.
Die einzige derzeit bekannte Technologie, mit der solche Reduktionen erreicht werden können, ist die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung, die jedoch noch nicht in diesem Umfang eingesetzt wird.

Kritik von Branchen und Bundesstaaten

Die Regelung wurde schnell von einer Koalition aus republikanisch geführten Bundesstaaten, Versorgungsunternehmen und Interessenvertretern der Kohleindustrie angefochten. Kritiker argumentierten, dass die CO₂-Abscheidung weder wirtschaftlich rentabel noch technologisch ausgereift genug sei, um in den rund 200 Kohlekraftwerken des Landes eingesetzt zu werden.
Zudem wiesen sie auf logistische Probleme hin, wie beispielsweise die umfangreiche Infrastruktur. Sie sei erforderlich, um das abgeschiedene CO₂ in unterirdische Speicherstätten zu leiten, die Hunderte Kilometer von den Kraftwerken entfernt liegen.
„Mit einer Regelung, die den Betreibern von Kraftwerken die Wahl lässt, entweder Technologien einzusetzen, die noch nicht in kommerziellem und bezahlbarem Maßstab verfügbar sind, oder den Betrieb einzustellen, hat die EPA die Kontrolle über die Energiepolitik unseres Landes an sich gerissen, ohne über die rechtliche Befugnis oder das Fachwissen zu verfügen, dies zu tun, und das genau zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Strombedarf voraussichtlich verdoppeln wird.“ Das sagte damals Rich Nolan, Präsident und Geschäftsführer der Nationalen Bergbauvereinigung. „Wenn diese Regelung Bestand hat, werden die Folgen für die amerikanische Bevölkerung und Wirtschaft katastrophal sein.“

Ausgang noch offen

Trotz des Widerstands konnte die Regelung von Biden für Kraftwerke in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnte Eilanträge zur Blockierung der Regelung ab.
Richter Brett Kavanaugh schrieb in einer Anmerkung, dass er der Meinung sei, dass die Kläger „zumindest in einigen Punkten ihrer Klage eine hohe Erfolgsaussicht haben“. Da die Regelung jedoch erst im Juni 2025 in Kraft tritt, sei es unwahrscheinlich, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts irreparabler Schaden entsteht.
„Daher lehnt dieses Gericht die Anträge auf Aussetzung vorerst verständlicherweise ab“, schrieb Kavanaugh und fügte hinzu, dass die Kläger, sollten sie in dieser Instanz unterliegen, während des Berufungsverfahrens erneut beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einlegen könnten.
Das Berufungsgericht in Washington hat noch keine Entscheidung in der Sache getroffen.

Deutschland ohne Obergrenzen

Eine solche Obergrenzenvorgabe für die CO₂-Emissionen pro Kraftwerk gibt es in Deutschland nicht. Die nationalen Klimaschutzziele verwenden andere Maßnahmen.
Hierzulande fallen Kohle- und Erdgaskraftwerke unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Dieses legt eine Obergrenze für die Summe aller Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren fest. Diese Obergrenze sinkt jährlich, um die Klimaziele der EU zu erreichen.
Zudem gibt es den Handel mit CO₂-Zertifikaten. Demnach müssen die Betreiber von Kraftwerken für jede emittierte Tonne CO₂ ein Zertifikat kaufen. Das senkt die Rentabilität von fossilen Kraftwerken bzw. motiviert die Betreiber dazu, ihre Emissionen eigenständig zu reduzieren. Der Preis für ein solches Zertifikat beträgt aktuell 70,76 Euro pro Tonne CO₂ (Stand: 23. Mai 2025).
Ein weiterer Mechanismus ist der CO₂-Preis. Er wirkt ähnlich wie ein CO₂-Zertifikat und kann als Steuer auf CO₂-Emissionen betrachtet werden.

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