Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner
Drei weitere Haftbefehle gegen „Letzte Verteidigungswelle“
Gegen drei mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Letzten Verteidigungswelle“ sind am 28. Mai 2025 Haftbefehle erlassen worden. Zwei von ihnen wird versuchter Mord, versuchte besonders schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Teilweise sollen sie sich außerdem mit einem weiteren Mitglied zum Mord verabredet haben.

Luftbild der Bundesanwaltschaft. Es ist der Sitz des Generalbundesanwalts.
Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorzelle mit dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ hat die Bundesanwaltschaft drei weitere Haftbefehle erwirkt. Das teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.
Die drei Beschuldigten stehen demnach im Verdacht, Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung zu sein. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen Devin K., Claudio S. und Justin W. erwirkt. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Ziel der Gruppe sei es gewesen, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen.
Seit Mitte Februar 2025 in U-Haft
Zwei Männern wird versuchter Mord, versuchte besonders schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Teilweise sollen sie sich außerdem mit einem weiteren Mitglied zum Mord verabredet haben.
Einem Beschuldigten wird darüber hinaus die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Last gelegt.
Alle drei Beschuldigten befanden sich seit Mitte Februar 2025 aufgrund von Haftbefehlen der Amtsgerichte Dresden und Gera in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren gegen sie übernommen. Die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzen die der Amtsgerichte Dresden und Gera. (dts/red)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.