Konsequenzen für Lehrer
GEW will Meldestellen für potenziell demokratiefeindliche Lehrer
Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, fordert systematische Beschwerde- und Meldeverfahren für Lehrkräfte, die sich demokratiefeindlich und rassistisch äußern. Schulverwaltungen und Politik müssten dafür Strukturen schaffen.

Sollen Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch vom Verfassungsschutz überprüft werden?
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert klare Handlungsmöglichkeiten für Schulen im Umgang mit demokratiefeindlichen und rassistischen Äußerungen von Lehrkräften.
„Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalt müssen in jedem Fall konsequent geächtet sowie disziplinar- und strafrechtlich verfolgt werden“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Die Aufgabe der Politik und Schulverwaltungen sei es, „hierfür den Handlungsrahmen zu schaffen sowie Strukturen und Instrumente bereitzustellen, damit Schulen und Lehrkräfte Klarheit haben, wo rote Linien sind, und professionell handeln können.“
Gewerkschafterin verlangt systematische Meldeverfahren und Konzepte
Die Gewerkschafterin hält dafür unterschiedliche Maßnahmen an den Schulen für nötig. Es müsse „systematische Beschwerde- und Meldeverfahren, Präventions- und Interventionskonzepte mit definierten Handlungsketten, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen sowie einen stärkeren Diskriminierungsschutz“ geben, forderte sie.
„Lehrkräfte schwören einen Eid auf die Verfassung und haben einen demokratischen Bildungsauftrag, festgeschrieben im Grundgesetz und den Landesschulgesetzen“, betonte Finnern.
„Sie verstoßen demnach gegen geltendes Recht, wenn sie sich rechtsextrem, menschenverachtend oder demokratiefeindlich verhalten oder äußern.“
Gleichzeitig warnte Finnern vor pauschalen Konsequenzen für Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch. Es sei nicht zielführend, „Lehrkräfte und den Lehrkräftenachwuchs unter Generalverdacht zu stellen“.
In Einzelfällen befürwortet Finnern aber Prüfungen durch den Verfassungsschutz, „wenn etwa entsprechende Verdachtsmomente vorliegen, dass ein AfD-Mitglied, das als Lehrkraft arbeitet, seinen Eid verletzt und seinen Bildungsauftrag missachtet hat.“ (dts/red)
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